Mainz, 03. Juni 2026 – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz warnt vor den Auswirkungen der im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Einsparmaßnahmen auf die ambulante Pflege. Insbesondere die geplante Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen auf 50 Prozent könne die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf erheblich gefährden.
„Die angekündigten Maßnahmen werden zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung führen“, erklärt der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Markus Mai.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Davon betroffen wären auch ambulante Pflegedienste. Nach den derzeitigen Plänen sollen tarifliche Lohnsteigerungen künftig nur noch zur Hälfte von den Kostenträgern refinanziert werden.
Nach Auffassung der Pflegekammer würde dies viele ambulante Dienste vor erhebliche wirtschaftliche Probleme stellen. Steigende Personalkosten könnten dann nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, wären viele Einrichtungen gezwungen, Personal abzubauen oder ihr Leistungsangebot einzuschränken.
„Jede Tariferhöhung würde den wirtschaftlichen Druck auf die Dienste weiter erhöhen. Das gefährdet verlässliche Arbeitsbedingungen und verschärft den Fachkräftemangel in der Pflege“, so Mai.
Die Pflegekammer befürchtet zudem direkte Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Weniger Personal bedeute zwangsläufig weniger Zeit für die Versorgung und ein höheres Risiko für Versorgungsfehler. Gleichzeitig könnten ambulante Dienste weniger Menschen betreuen oder einzelne Leistungen nicht mehr anbieten.
„Wenn Pflegeleistungen nicht mehr in ausreichendem Umfang erbracht werden können, sind Menschen mit Pflegebedarf die Leidtragenden. Im schlimmsten Fall kann dies zu gesundheitlichen Schäden führen“, warnt Mai.
Darüber hinaus sieht die Pflegekammer die Gefahr, dass ambulante Pflegedienste ihren Betrieb ganz einstellen müssen. Dies würde die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zusätzlich verschärfen.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterstützt das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. „Kürzungen dürfen aber weder die Qualität der Pflege gefährden noch zu Lasten schutzbedürftiger Gruppen gehen“, betont Mai abschließend.