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Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, äußert jedoch Bedenken zur Berufsbezeichnung

Mainz, 16.08.2024 – Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Gesundheitsministeriums (BMG) soll die Ausbildung und das Berufsprofil für Pflegeassistenzen bundeseinheitlich geregelt werden. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt dies ausdrücklich.

 

Pflegeassistenzen sind insbesondere aus der ambulanten und stationären Pflege nicht wegzudenken: Sie unterstützen die examinierten Pflegefachpersonen und übernehmen, z.B. die Körperpflege und die Messung der Vitalzeichen. Sie teilen Essen aus und sie sind für Sauberkeit zuständig. Bislang unterscheidet sich aber sowohl die Ausbildung als auch die Ausbildungsdauer von Bundesland zu Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist eine einjährige Krankenhilfeausbildung mit einem Hauptschulabschluss möglich.


„Der Gesetzentwurf war dringend notwendig, um einen bundeseinheitlichen Standard in der Ausbildung auf den Weg zu bringen“, so Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Wichtig sei, dass die Ausbildungszeit von 18 Monaten nicht unterschritten werde. Nur so lasse sich eine an Qualitätsstandards orientierte Ausbildung umsetzen.

 

Die einheitliche Ausbildung mit niedrigschwelligen Zugangsvoraussetzungen kann dazu führen, dass sich mehr Jugendliche für den Pflegeberuf interessieren – zumal ihnen nach dieser Ausbildung der Zugang zu allen Einsatzfeldern in der Pflege offensteht und sich danach vielfältige Karrieremöglichkeiten eröffnen. Insbesondere helfe das Berufsprofil „Pflegeassistenz“, Pflegefachpersonen zu entlasten und damit die Qualität in der Pflege in Deutschland sicher-zustellen.

 

Besonders wichtig: der Beitrag von Menschen mit Migrationshintergrund, die zunehmend eine zentrale Rolle in der Pflege – auch in Rheinland-Pfalz – einnehmen. Im Jahr 2022 stellten ausländische Pflegende bereits 14 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Bundesrepublik dar. „Für eingewanderte Menschen ist die Ausbildung zur Pflegeassistenz besonders attraktiv, weil sie einen guten und einfachen Einstieg in den Pflegeberuf darstellt“, sagt Bergsträßer. Um diese Potenziale aber voll zu nutzen, seien dennoch gezielte Maßnahmen zu ihrer Integration notwendig, etwa durch Sprachkurse und Schulungen zur kultursensiblen Pflege.

 

Allerdings spricht sich die Landespflegekammer gegen die vorgeschlagene Berufsbezeichnung Pflegefachassistent:in für die Absolvent:innen der 18-monatigen Pflegeausbildung aus. Sie unterscheide sich nicht deutlich genug von der Bezeichnung der dreijährig ausgebildeten Pflegefachpersonen. „Um Verwirrung zu vermeiden und die verschiedenen Qualifikationsniveaus klar zu kennzeichnen, plädieren wir für die Bezeichnung Pflegeassistent:in“, erläutert Bergsträßer. Das Gesetz muss nun zügig beraten und umgesetzt werden.

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