Mainz, 22. Mai 2025 – Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige kann ein richtiger Schritt sein, muss aber in ein umfassendes Reformkonzept eingebettet werden.
Die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige einführen zu wollen, lenkt den Blick auf einen wichtigen Aspekt der pflegerischen Versorgung. Eine bessere finanzielle Absicherung kann die Situation pflegender Angehöriger deutlich verbessern und ein guter Beitrag zur Anerkennung ihrer Leistung sein. Doch zugleich bleibt klar: Für eine tragfähige pflegerische Versorgung braucht es strukturelle Reformen.
In Rheinland-Pfalz werden derzeit rund 128.400 Menschen mit Pflegebedarf ausschließlich von Angehörigen versorgt. Diese Gruppe leistet einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Pflege – häufig unter großer persönlicher und finanzieller Belastung. Die Einführung eines Pflegegeldes als Lohnersatz kann also helfen, familiäre Pflege besser mit Erwerbstätigkeit zu vereinbaren.
Gleichzeitig muss die Pflege insgesamt gestärkt werden. Die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel lassen sich nur bewältigen, wenn beruflich Pflegende entlastet und die Versorgungstrukturen weiterentwickelt werden. Dazu gehört eine zügige Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes und der Ausbau neuer Versorgungsmodelle wie Advanced Practice Nursing (APN).
„Ein Lohnersatz für pflegende Angehörige ist gut gemeint, aber ohne die Stärkung der professionellen Pflege bleibt es Stückwerk. Eine dauerhafte Weiterentwicklung des Gesundheitssystems gelingt nur im Zusammenspiel beider Ansätze – der familiären und der professionellen Pflege“, erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Wir begrüßen jede Maßnahme, die zur Entlastung der Pflege beiträgt – erwarten aber auch, dass die von der Bundesregierung angekündigten Reformen jetzt zügig umgesetzt werden.“