Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Stopp des BEEP-Gesetzes bremst wichtige Verbesserungen aus

Mainz, 27. November 2025 – Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz bedauert den Stopp des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) durch den Bundesrat. Die Entscheidung verzögert aus Sicht der Kammer wichtige Verbesserungen und belastet die ohnehin angespannte Versorgung, besonders in ländlichen Regionen.

 

Das Gesetz sieht vor, Pflegefachpersonen mehr Entscheidungsbefugnisse zu geben, häusliche Pflege einfacher zu machen und Bürokratie abzubauen. Dadurch hätten Pflegefachpersonen mehr Zeit für die direkte Versorgung und könnten ihre Profession mit heilkundlicher Eigenständigkeit ausüben.

 

Der Bundesrat stoppte das Gesetz, weil kurzfristig Sparvorgaben ergänzt wurden, die für Krankenhäuser hohe finanzielle Nachteile bedeutet hätten – mit entsprechenden Auswirkungen auch auf Kammermitglieder. Diese Änderungen hatten jedoch wenig mit den pflegefachlichen Teilen des Gesetzes zu tun.

 

„Es ist problematisch, wenn dringend notwendige Verbesserungen in der Pflege aufgrund taktischer Fehleinschätzungen auf Seiten der Bundesregierung scheitern“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. „Für die Versorgungssicherung braucht die Gesellschaft hochkompetente Pflegefachpersonen, die wesentlich mehr machen können, als sie jetzt dürfen. Das BEEP-Gesetz schafft dafür wichtige Grundlagen. Die taktische Verknüpfung mit dem GKV-Sparpaket, um die Länder unter Druck zu setzen, hat zu der Verschiebung geführt – das ist nicht akzeptabel.“

 

Die Pflegekammer bewertet die Versorgungslage in Rheinland-Pfalz zunehmend kritisch. Krankenhausinsolvenzen wie in Prüm zeigen, wie verletzlich gerade ländliche Regionen sind. Eine stabile pflegerische Versorgung vor Ort funktioniere nur mit verlässlichen Strukturen und gesicherter Finanzierung.

 

„Unsere Mitglieder erleben täglich, wie viel Zeit Bürokratie kostet und wo Entscheidungsspielräume für eine qualitativ hochwertige Pflege fehlen“, so Mai. „Reformen wie das BEEP-Gesetz würden spürbar entlasten und könnten dem Berufsstand zugleich mehr Anerkennung verschaffen.“

 

Die Pflegekammer fordert Bund und Länder auf, sich im strittigen Punkt zur Krankenhausfinanzierung schnell zu einigen und das Gesetz mit seinen wichtigen Verbesserungen für die pflegerische Versorgung auf den Weg zu bringen. „Die Diskussion über die krankenhausbezogenen Sparmaßnahmen gehört zu Recht in den Vermittlungsausschuss, weil die Bundesregierung im Vorfeld keine tragfähigen Kompromisse angeboten hat“, so Mai. Es darf aber nicht sein, dass dieses Thema eine wichtige Pflegereform blockiert.

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