An: Ministerium des Inneren und für Sport
Mainz, 06. Februar 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir den Entwurf der Katastrophenschutzverordnung Rheinland-Pfalz (KatS-VO) zur Kenntnis genommen. Wir begrüßen die aktuellen Bestrebungen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Die Einbeziehungen der Enquete-Kommission 18/1 „Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Erfolgreichen Katastrophenschutz gewährleisten, Klimawandel ernst nehmen und Vorsorgekonzepte weiterentwickeln“ stellt aus unserer Sicht einen wichtigen und zukunftsweisenden Schritt dar. Sie trägt dazu bei, die Vorbereitungen auf derartige Katastrophensituationen zu verbessern und die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Personen sicherzustellen.
Besonders hervorzuheben ist die Schaffung eines Landesamtes für Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der zurückliegenden Corona-Pandemie sowie der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Juli 2021, haben eindringlich verdeutlicht, wie bedeutend und gleichzeitig vulnerabel die Strukturen des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzes sind. Als Landespflegekammer Rheinland-Pfalz unterstützen wir ausdrücklich die landesweite Vereinheitlichung im Katastrophenschutz im Sinne einer Neudefinition sowie der Neustrukturierung der Organisationseinheiten. Die geplante Katastrophenschutzverordnung, welche sich an den Vorgaben des novellierten Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz orientiert, stellt aus unserer Sicht eine essenzielle Maßnahme zur Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dar. Sie ermöglicht eine einheitliche Implementierung von Maßnahmen auf Landesebene sowie die Sicherstellung der praktischen Anwendbarkeit in Katastrophensituationen.
Mit Bedauern haben wir jedoch wahrgenommen, dass die Profession Pflege, nach wie vor, keine feste Rolle in den landesweiten Strukturen des Katastrophenschutzes sowie der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen einnimmt. Die medizinisch-pflegerische Versorgung von Patient:Innen sowie Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf während Brand- und Katastrophensituationen stellt ein hoch komplexes und vielseitiges Aufgabenspektrum dar. In solchen Extremsituationen stoßen die bestehenden Strukturen und bisher festgelegten Maßnahmen zur Planung sowie zur Rettung und Evakuierung der Gesamtbevölkerung an ihre Grenzen, wie dies in der Praxis bereits mehrfach verdeutlicht wurde. Es bedarf hier einer (fach-)pflegerischen Expertise, um die Versorgung dieser Personengruppe zielgerichtet zu steuern und bewältigen zu können und so Schaden von den Betroffenen abzuwenden. Pflegefachpersonen nehmen in Akut- und Krisensituationen eine zentrale Rolle in Bezug auf die Sicherstellung der pflegerisch-medizinischen Versorgung der Bevölkerung ein. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere bereits vorliegende Stellungnahme vom 05.12.2024 zum Gesetzentwurf über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz-LBKG-), in der wir die komplexen Bedarfe und Bedürfnisse von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Katastrophensituationen sowie die daraus resultierenden Herausforderungen detailliert und ausführlich dargestellt haben.
Im Nachfolgend möchten wir auf einige Aspekte hinweisen, die für die inhaltliche Ausgestaltung der Katastrophenschutzverordnung von besonderer Bedeutung sind.
Zu § 9: Medizinische Task Force
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Aufstellung der Medizinischen Task Force nach den bundesweiten Rahmenvorgaben. Insbesondere die Regelungen zur dezentralen Aufstellung und die Einbindungen der etablierten Hilfsorganisation werden als sinnvoll erachtet. Wir sehen es als unerlässlich an, die pflegefachliche Expertise systematisch in den Katastrophenschutz zu integrieren und entsprechend zu benennen. Um die Struktur- und Organisationsebene der verschiedenen Versorgungssettings stärker in den Brand- und Katastrophenschutz einzubinden, hat die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, im Rahmen eines Konzeptes, Vorschläge zur Integration von professionell Pflegenden in die Strukturen des rheinland-pfälzischen und bundeslandübergreifenden Katastrophenschutzes gemacht. Dieses Konzept senden wir Ihnen beiliegend. Dabei möchten wir insbesondere auf die Ergänzung der „Medizinischen Task Force“ um ein Katastrophenschutzmodul Pflege sowie die Etablierung eines „Krisenteams Pflege“ hinweisen. Um Versorgungslücken im Ernstfall begegnen zu können, halten wir es für unabdingbar, pflegerische Fachexpertise auf allen Organisationsebenen des Katastrophenschutzes verbindlich einzubeziehen. Dies umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.
Darüber hinaus erachtet die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz es als zwingend erforderlich, bei allen relevanten pflegefachlichen Fragestellungen aktiv eingebunden zu werden, um die Versorgungskontinuität und Versorgungsqualität auch in akuten Krisensituationen sicherzustellen. Die Integration pflegefachlicher Expertise hat sich bereits in vergangenen Krisen- und Katastrophensituationen als essenziell erwiesen. Insbesondere die Bewältigung der Ahrtal-Flutkatastrophe sowie der Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass der frühzeitige und systematische Einbezug der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz maßgeblich zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsstrategien beigetragen hat. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns weiterhin nachdrücklich für eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren des Katastrophenschutzes ein.
Wir begrüßen die Vorgaben zur Durchführung jährlicher Einsatzübungen, um die Einsatzbereitschaft und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure sicherzustellen. Dabei müssen alle Einsatzkräfte im Umgang mit Menschen mit Pflegebedarf und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf sowie kognitiven Einschränkungen geschult werden. Nur so kann im Ernstfall eine situations- und bedarfsgerechte Einschätzung und Versorgung der Bevölkerung gewährleisten werden.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir grundsätzlich alle Bemühungen zur Weiterentwicklung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes ausdrücklich unterstützen, da sie wesentlich zum Schutz der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen beitragen.
Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte unseres zuvor benannten Konzeptes sowie eine mögliche Ausgestaltung der benannten Punkte in einem persönlichen Gespräch (vorstandsbuero@pflegekammer-rlp.de, 06131 32738-90).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Mai
Präsident